Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Gewährleistung
Die Firma EHS-VERPACKUNGEN GMBH leistet für die zugesagten oder zur ordnungsgemäßen Verwendung vorausgesetzten Eigenschaften ihrer gelieferten Produkte Gewähr. Beanstandungen sind bei sonstigem Verlust des Rechtes innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware bei uns schriftlich geltend zu machen. Die Gewährleistungsfrist beträgt im Falle rechtzeitiger Mängelrüge 6 Monate. Wir sind nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand auszubessern oder neu zu liefern. Preisminderung und Wandlung sind jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn wir die mangelhafte gegen eine mangelfreie Ware austauschen. Eine weitergehende Gewährleistung als nach diesen Bedingungen schließen wir aus. Insbesondere schließen wir eine Beweislastumkehr und eine Fristverlängerung im Sinne des Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetzes BGBl 12001/48 aus. Auch im Falle eines Mangels unserer Ware darf der Käufer den Kaufpreis nicht ganz oder teilweise zurückhalten, sondern hat vorzuleisten. Wenn ein Mangel von uns anerkannt wird, verpflichten wir uns aber zur Behebung in angemessener Frist.
2. Auslieferungsort
Bestellungen erledigen wir ab Lager Schlierbach.
3. Preise
Unsere Preise gelten ab Lager Schlierbach, exclusive Mehrwertsteuer und Verpackung.
EHS-VERPACKUNGEN GMBH ist ARA-Lizenznehmer/ L-Nr. 574. Preise incl. ARA-Lizenzgebühren. = Nur für Transportverpackungen. Die Ware selbst ist nicht entpflichtet.
4. Zahlungsbedingungen
Zahlungsbedingungen (wenn nicht anders vereinbart): Zahlung innerhalb 30 Tagen ab Fakturendatum rein netto Kassa ohne jeden Abzug, oder binnen 8 Tagen nach Rechnungserhalt abzüglich 2 % Skonto, spesenfrei auf unser Konto; bei Zielüberschreitung werden 12 % Verzugszinsen und aufgelaufene Mahnspesen berechnet.
Erstlieferungen, sowie Bestellungen bis zu einem Wert von Euro 100, werden nur gegen Kassa oder Nachnahme erledigt. Rechnungen für Reparaturen oder Ersatzteile sind, da Lohn- und Materialaufwand, sofort netto ohne jeden Abzug zu bezahlen.
5. Teillieferungen -
Bei Teillieferungen gilt jede Lieferung als selbständige Leistung.
6. Transportgefahrtragung
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Wir sind mangels gesonderter Vereinbarung nicht verpflichtet, die Ware zu versichern. Der Käufer trägt die Kosten einer im Einzelfall gewünschten Versicherung.
7. Liefertermine und -fristen
Liefertermine und Lieferfristen können verbindlich nur in schriftlicher Form vereinbart werden. Die Lieferfrist wird von dem Tag an berechnet, an dem alle zur Ausführung erforderlichen Mitteilungen und Unterlagen, insbesondere der schriftliche Auftrag, vorliegen. Kann der von uns zugesagte Liefertermin nicht eingehalten werden, werden wir einen neuen Termin bindend vereinbaren. Verstreicht auch dieser Termin, ohne dass die Lieferung erfolgt, hat der Käufer das Recht, vom Vertrag bezüglich der noch ausstehenden Lieferung ganz oder teilweise zurückzutreten, Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jeglicher Art, sind ausser für den Fall, dass Sie von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden, ausgeschlossen. Der Käufer ist nicht berechtigt, Teillieferungen abzulehnen soweit deren Annahme für Ihn nicht unzumutbar ist.
8. Gerichtsstand, Zahlungsort
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 4553 Schlierbach. Als Gerichtsstand wird das für 4553 Schlierbach sachlich zuständige Gericht vereinbart.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zu deren vollen Bezahlung unser Eigentum. Dieses Eigentumsrecht kann keinesfalls bestritten werden.
10. Haftungsausschluss
Schadenersatzansprüche gegen uns sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern wir den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben. Als unsere Erfüllungsgehilfen gelten nur Angestellte unseres Unternehmens, nicht aber Angestellte anderer Unternehmen oder Personen, deren sich diese Unternehmen bedienen oder deren Erfüllungsgehilfen. Der Käufer bestätigt auf die Anleitung zur Verwendung der von uns verkauften Ware hingewiesen worden zu sein.