Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Gewährleistung
Die Firma EHS-VERPACKUNGEN GMBH leistet für die zugesagten oder
zur ordnungsgemäßen Verwendung vorausgesetzten Eigenschaften
ihrer gelieferten Produkte Gewähr. Beanstandungen sind bei sonstigem
Verlust des Rechtes innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware bei
uns schriftlich geltend zu machen. Die Gewährleistungsfrist beträgt
im Falle rechtzeitiger Mängelrüge 6 Monate. Wir sind nach
unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand auszubessern
oder neu zu liefern. Preisminderung und Wandlung sind jedenfalls dann
ausgeschlossen, wenn wir die mangelhafte gegen eine mangelfreie Ware
austauschen. Eine weitergehende Gewährleistung als nach diesen
Bedingungen schließen wir aus. Insbesondere schließen
wir eine Beweislastumkehr und eine Fristverlängerung im Sinne
des Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetzes BGBl 12001/48
aus. Auch im Falle eines Mangels unserer Ware darf der Käufer
den Kaufpreis nicht ganz oder teilweise zurückhalten, sondern
hat vorzuleisten. Wenn ein Mangel von uns anerkannt wird, verpflichten
wir uns aber zur Behebung in angemessener Frist.
2. Auslieferungsort
Bestellungen erledigen wir ab Lager Schlierbach.
3. Preise
Unsere Preise gelten ab Lager Schlierbach, exclusive Mehrwertsteuer
und Verpackung.
EHS-VERPACKUNGEN GMBH ist ARA-Lizenznehmer/ L-Nr. 574. Preise incl.
ARA-Lizenzgebühren. = Nur für Transportverpackungen. Die
Ware selbst ist nicht entpflichtet.
4. Zahlungsbedingungen
Zahlungsbedingungen (wenn nicht anders vereinbart): Zahlung innerhalb
30 Tagen ab Fakturendatum rein netto Kassa ohne jeden Abzug, oder
binnen 8 Tagen nach Rechnungserhalt abzüglich 2 % Skonto, spesenfrei
auf unser Konto; bei Zielüberschreitung werden 12 % Verzugszinsen
und aufgelaufene Mahnspesen berechnet.
Erstlieferungen, sowie Bestellungen bis zu einem Wert von Euro 100,
werden nur gegen Kassa oder Nachnahme erledigt. Rechnungen für
Reparaturen oder Ersatzteile sind, da Lohn- und Materialaufwand, sofort
netto ohne jeden Abzug zu bezahlen.
5. Teillieferungen -
Bei Teillieferungen gilt jede Lieferung als selbständige Leistung.
6. Transportgefahrtragung
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Wir sind
mangels gesonderter Vereinbarung nicht verpflichtet, die Ware zu versichern.
Der Käufer trägt die Kosten einer im Einzelfall gewünschten
Versicherung.
7. Liefertermine und -fristen
Liefertermine und Lieferfristen können verbindlich nur in schriftlicher
Form vereinbart werden. Die Lieferfrist wird von dem Tag an berechnet,
an dem alle zur Ausführung erforderlichen Mitteilungen und Unterlagen,
insbesondere der schriftliche Auftrag, vorliegen. Kann der von uns
zugesagte Liefertermin nicht eingehalten werden, werden wir einen
neuen Termin bindend vereinbaren. Verstreicht auch dieser Termin,
ohne dass die Lieferung erfolgt, hat der Käufer das Recht, vom
Vertrag bezüglich der noch ausstehenden Lieferung ganz oder teilweise
zurückzutreten, Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche
jeglicher Art, sind ausser für den Fall, dass Sie von uns vorsätzlich
oder grob fahrlässig verschuldet wurden, ausgeschlossen. Der
Käufer ist nicht berechtigt, Teillieferungen abzulehnen soweit
deren Annahme für Ihn nicht unzumutbar ist.
8. Gerichtsstand, Zahlungsort
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 4553 Schlierbach.
Als Gerichtsstand wird das für 4553 Schlierbach sachlich zuständige
Gericht vereinbart.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zu deren vollen Bezahlung unser
Eigentum. Dieses Eigentumsrecht kann keinesfalls bestritten werden.
10. Haftungsausschluss
Schadenersatzansprüche gegen uns sind grundsätzlich ausgeschlossen,
sofern wir den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
verschuldet haben. Als unsere Erfüllungsgehilfen gelten nur Angestellte
unseres Unternehmens, nicht aber Angestellte anderer Unternehmen oder
Personen, deren sich diese Unternehmen bedienen oder deren Erfüllungsgehilfen.
Der Käufer bestätigt auf die Anleitung zur Verwendung der
von uns verkauften Ware hingewiesen worden zu sein. |
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